Pressemeldungen

Meldung vom 04. August 2026

Allgemeinverfügung der Gemeinde Teningen über ein Badeverbot für das Badegewässer „Großen Niederwaldsee“ im Ortsteil Köndringen

Die Gemeinde Teningen, Ortspolizeibehörde, erlässt gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 3 und 5 Absatz 1 des Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. Oktober 2020 folgende Allgemeinverfügung: 1. Im Badegewässer „Großer Niederwaldsee“ (siehe Lageplan) ist das Baden aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit sofortiger Wirkung verboten. 2. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. 3. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. 4.Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bereitstellung der Verfügung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen (www.teningen.de) als bekanntgegeben (Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. Juni 2020). Begründung: Aufgrund der routinemäßigen Untersuchung des Badegewässers, wurde festgestellt, dass Cyanobakterien (Blaugrünbakterien) dominant im Wasser vorhanden sind. Daher sieht es die Gemeinde Teningen, Ortspolizeibehörde, als geeignet, erforderlich und angemessen an das Badeverbot zum Schutz der Badegäste bis zu seinem Widerruf auszusprechen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Teningen, Riegeler Straße 12, 79331 Teningen, eingelegt werden. Teningen, den 3. August 2026 Berthold Schuler Bürgermeister
Meldung vom 23. Juli 2026

Stadionordnung für das Friedrich-Meyer-Stadion

Der Gemeinderat der Gemeinde Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2026 die Satzung über die Benutzung des Friedrich-Meyer-Stadions im Ortsteil Teningen (Stadionordnung) beschlossen. Die Satzung ist entsprechend der Satzung der Gemeinde Teningen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen www.teningen.de (Rubrik: Ortsrecht/Satzungen) veröffentlicht und kann dort im Ganzen eingesehen werden.
Die Gewinnerinnen der Fairbruary-Aktion mit Ankica Barthel, Sprecherin der Fairtrade-Steuerungsgruppe (rechts)
Meldung vom 23. April 2026

Fairbruary Aktion - Preisverleihung

Die Fairtrade Gemeinde Teningen hat dieses Jahr bei der Fairbruary - Aktion mitgemacht. Über vier Wochen wies man auf das Kaufverhalten hin mit dem Ziel, das Bewusstsein zu schärfen und dazu zu ermutigen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Vor allem beim Kauf von Schokolade, Kaffee, Bananen, Blumen oder Kleidung können Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Wahl zu fairen und besseren Arbeitsbedingungen beitragen.