Bauleitplanung

Hier erhalten Sie Informationen über die Bebauungspläne über den Flächennutzungsplan und aktuelle Beteiligungsverfahren.

Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  zur zulässigen Dachform.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Quelle: www.service-bw.de

Bebauungspläne Teningen

Bebauungsplan „Zähringer Straße“
   Bebauungsvorschriften (5,326 MB)
   Planzeichnung (826,9 KB)

Bebauungsplan „Unterdorf II“
   Bebauungsvorschriften (3,726 MB)
   Planzeichnung (865,8 KB)

  Bebauungsplan „Wilhelmstraße II“
   Bebauungsvorschriften (3,959 MB)
   Planzeichnung (1,201 MB)
   

  Bebauungsplan „Generationenpark“
   Bebauungsvorschriften (7,539 MB)
   Planzeichnung (824,6 KB)

Bebauungsplan Tscheulinstraße Altmatten, Teilbereich I
   Bebauungsvorschriften (7,506 MB)
   Planzeichnung (1,595 MB)

Bebauungsplan "Wiedlemattenweg"
Bebauungsvorschriften (136 KB)
Planzeichnung (284,4 KB)

Bebauungspläne Nimburg und Bottingen

Bebauungsplan „Waidplatz I“
   Bebauungsvorschriften (789,6 KB)
   Planzeichnung (12,218 MB)

Bebauungsplan „Waidplatz II“
   Bebauungsvorschriften (2,426 MB)
   Planzeichnung (12,78 MB)

Bebauungspläne Köndringen und Landeck

Bebauungsplan „5. Änderung Hinterruckenhaag-Binnäcker“
   Bebauungsvorschriften (622,3 KB)
   Planzeichnung (1,806 MB)

Bebauungspläne Heimbach

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
  Wohnbauflächen,
  Gewerbe- und Industriebauflächen,
  Grünflächen oder Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Quelle: www.service-bw.de

Den Flächennutzungplan der Gemeinde können Sie auf der Homepage der Stadt Emmendingen einsehen:

https://www.emmendingen.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung/flaechennutzungsplan/

Öffentliche Bekanntmachung vom 20.09.2023

Öffentliche Bekanntmachungen

Mit Schreiben vom 24.08.2023 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gemarkung Nimburg, Flst.-Nr. 3372/4, Zeppelinstraße 15, beantragt. Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 21.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Teningen, Zimmer Nr. 210, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus. Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Teningen unter https://www.teningen.de/leben-und-wohnen/bauen/bauleitplanung#id608563Teningen einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Teningen oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 239 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass
a) dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird oder
b) alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.Es wird auf Folgendes hingewiesen: Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Teningen oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses wasserrechtliche Verfahren vom Landratsamt Emmendingen als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art.6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist.Ergänzend weisen wir auf die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Emmendingen mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten hin. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/impressum-service/datenschutz.
Teningen, den 20.09.2023
 
Bürgermeisteramt der Gemeinde Teningen
 
 
 

pdfU2300285 wer 03.pdf (9,552 MB)
pdfU2300285 wer 04.pdf (1,341 MB)