Pressemeldungen

Meldung vom 23. September 2026

Ausschreibung zur Teilnahme am 50. Teninger Weihnachtsmarkt

Die Gemeinde Teningen veranstaltet am 12. und 13. Dezember 2026 zum 50. Mal den traditionellen Weihnachtsmarkt. Die vergrößerte Marktfläche wird auch in diesem Jahr beibehalten und die Veranstaltung wird wieder mit einem angemessenen Rahmenprogramm begleitet. Das Bewerbungsformular reichen Interessenten bitte bis spätestens Freitag, 6. November 2026, beim Bürgermeisteramt Teningen, Marktverwaltung, ein. Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen können auf der Homepage der Gemeinde Teningen, www.teningen.de, runtergeladen werden. Die Gemeinde Teningen stellt keine Marktstände zur Verfügung. Besonderes Interesse besteht an Ständen mit kunsthandwerklichem Angebot und typischen Weihnachtsartikeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Marktbeschicker, die bereits in den vergangenen Jahren die Veranstaltung mitgestaltet haben, erneut eine Bewerbung abgeben müssen. An Benutzungsgebühren werden pro Tag erhoben: 2,50 Euro pro Meter für die Verkaufs- und Lagerfläche 17,00 Euro für die Nutzung des Stromanschlusses für die Standbeleuchtung 25,00 Euro für die Nutzung des Stromanschlusses für die Standbeleuchtung und Essenszubereitung. Bei Fragen rund um die Bewerbungen für den 50. Teninger Weihnachtsmarkt kann man sich an die Marktverwaltung, Telefonnummer: 07641/5806-0, wenden.
Meldung vom 04. August 2026

Allgemeinverfügung der Gemeinde Teningen über ein Badeverbot für das Badegewässer „Großen Niederwaldsee“ im Ortsteil Köndringen

Die Gemeinde Teningen, Ortspolizeibehörde, erlässt gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 3 und 5 Absatz 1 des Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. Oktober 2020 folgende Allgemeinverfügung: 1. Im Badegewässer „Großer Niederwaldsee“ (siehe Lageplan) ist das Baden aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit sofortiger Wirkung verboten. 2. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. 3. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. 4.Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bereitstellung der Verfügung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen (www.teningen.de) als bekanntgegeben (Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. Juni 2020). Begründung: Aufgrund der routinemäßigen Untersuchung des Badegewässers, wurde festgestellt, dass Cyanobakterien (Blaugrünbakterien) dominant im Wasser vorhanden sind. Daher sieht es die Gemeinde Teningen, Ortspolizeibehörde, als geeignet, erforderlich und angemessen an das Badeverbot zum Schutz der Badegäste bis zu seinem Widerruf auszusprechen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Teningen, Riegeler Straße 12, 79331 Teningen, eingelegt werden. Teningen, den 3. August 2026 Berthold Schuler Bürgermeister
Meldung vom 23. Juli 2026

Stadionordnung für das Friedrich-Meyer-Stadion

Der Gemeinderat der Gemeinde Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2026 die Satzung über die Benutzung des Friedrich-Meyer-Stadions im Ortsteil Teningen (Stadionordnung) beschlossen. Die Satzung ist entsprechend der Satzung der Gemeinde Teningen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen www.teningen.de (Rubrik: Ortsrecht/Satzungen) veröffentlicht und kann dort im Ganzen eingesehen werden.