Bedarfsmeldung für die Schulkindbetreuung

Frage Antwort
Wie funktioniert die Bedarfsmeldung? · Bei der Erstanmeldung auf Registrieren klicken, Felder ausfüllen, Speichern
· Link in der Bestätigungsmail anklicken
· Mit Benutzernamen und dem selbstgewählten Passwort anmelden
· Daten eintragen und Speichern 
Wann muss ich meine Bedarfsmeldung spätestens abgeben? Die Bedarfsmeldung für die Schulkind- und Ferienbetreuung muss jedes Jahr bis zum 15. März erfolgen.
Kann ich die Bedarfsmeldung per Papier abgeben? Nein. Die Bedarfsmeldung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 ausschließlich über das Online-Tool.
Ist die Bedarfsmeldung schon eine Anmeldung? Nein. Die Bedarfsmeldung dient der Gemeinde als Planungsgrundlage für die benötigten Plätze. Eine Anmeldung erfolgt gesondert und wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt.
Was passiert mit den eingegebenen Daten? Wir erheben die personenbezogenen Daten sowie die Frage nach der gewünschten Einrichtung und dem gewünschten Betreuungsangebot zur Erhebung des Betreuungsbedarfs in der Schulkind- und Ferienbetreuung.
Die Daten werden von der zentralen Stelle spätestens bis zum Ende des sich auf die Bedarfsmeldung beziehenden Schuljahres gelöscht.
Ich habe nach der Registrierung keinen Link erhalten, um diese abzuschließen. Wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle.
Ich habe mein Passwort vergessen. Wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle.
Wer ist die zentrale Stelle? Gemeinde Teningen
Tel: 07641/5806-70
Mail: bedarfsmeldung@teningen.de

Hier können Sie Ihren Betreuungsbedarf für die Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung anmelden: Bedarfsmeldung