Bedarfsmeldung für die Schulkindbetreuung
| Frage |
Antwort |
| Wie funktioniert die Bedarfsmeldung? |
· Bei der Erstanmeldung auf Registrieren klicken, Felder ausfüllen, Speichern · Link in der Bestätigungsmail anklicken · Mit Benutzernamen und dem selbstgewählten Passwort anmelden · Daten eintragen und Speichern |
| Wann muss ich meine Bedarfsmeldung spätestens abgeben? |
Die Bedarfsmeldung für die Schulkind- und Ferienbetreuung muss jedes Jahr bis zum 15. März erfolgen. |
| Kann ich die Bedarfsmeldung per Papier abgeben? |
Nein. Die Bedarfsmeldung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 ausschließlich über das Online-Tool. |
| Ist die Bedarfsmeldung schon eine Anmeldung? |
Nein. Die Bedarfsmeldung dient der Gemeinde als Planungsgrundlage für die benötigten Plätze. Eine Anmeldung erfolgt gesondert und wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. |
| Was passiert mit den eingegebenen Daten? |
Wir erheben die personenbezogenen Daten sowie die Frage nach der gewünschten Einrichtung und dem gewünschten Betreuungsangebot zur Erhebung des Betreuungsbedarfs in der Schulkind- und Ferienbetreuung. Die Daten werden von der zentralen Stelle spätestens bis zum Ende des sich auf die Bedarfsmeldung beziehenden Schuljahres gelöscht. |
| Ich habe nach der Registrierung keinen Link erhalten, um diese abzuschließen. |
Wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle. |
| Ich habe mein Passwort vergessen. |
Wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle. |
| Wer ist die zentrale Stelle? |
Gemeinde Teningen Tel: 07641/5806-70 Mail: bedarfsmeldung@teningen.de |
Hier können Sie Ihren Betreuungsbedarf für die Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung anmelden: Bedarfsmeldung