Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung

Beschluss von Satzungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2025 folgende Satzungen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS): Unter anderem wurde darin die Verbrauchsgebühr (Wasserpreis) auf 2,23 Euro (netto) pro Kubikmeter Frischwasser festgesetzt.

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Teningen: Darin wurde unter anderem die Höhe der Verbrauchsgebühren neu festgesetzt. Die Schmutzwassergebühr beträgt dann 2,92 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr 0,30 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche.

Die Satzungen sind entsprechend der Satzung der Gemeinde Teningen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen www.teningen.de (Rubrik: Ortsrecht/Satzungen) veröffentlicht und können dort im Ganzen eingesehen werden.