Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltsplan 2026 verabschiedet und genehmigt
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.11.2025 (GBI 2025 Nr. 124), hat der Gemeinderat am 13.01.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1. Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von 38.115.700 EUR
1.2. Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen von -41.765.860 EUR
1.3. ordentliches Ergebnis -3.650.160 EUR
1.4. Abdeckung von Fehlbeträgen
aus Vorjahren 0 EUR
1.5. veranschlagtes ordentliches
Ergebnis -3.650.160 EUR
1.6. Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge von 0 EUR
1.7. Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR
1.8. veranschlagtes Sonderergebnis 0 EUR
1.9. veranschlagtes Gesamtergebnis -3.650.160 EUR
im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 36.666.000 EUR
2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von -37.673.960 EUR
2.3. Zahlungsmittelbedarf des
Ergebnishaushalts von -1.007.960 EUR
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von 2.869.450 EUR
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von -5.623.000 EUR
2.6. veranschlagter Finanzierungs-
mittelbedarf aus Investitionstätigkeit -2.753.550 EUR
2.7. veranschlagter Finanzierungs-
mittelbedarf -3.761.510 EUR
2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR
2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR
2.10. veranschlagter Finanzierungs-
mittelbedarf aus
Finanzierungstätigkeit -328.300 EUR
2.11. veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes,
Saldo des Finanzhaushalts von -4.089.810 EUR
2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),wird festgesetzt auf 1.030.000 EUR
4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR
Die vorstehende Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gem. § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.01.2026 vorgelegt.
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Emmendingen als Rechtsaufsichtsbehörde am 20.02.2026 genehmigt.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Teningen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
www.teningen.de/Unsere Gemeinde/Ortsrecht und Satzungen
Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Es besteht auch die Möglichkeit den Haushaltsplan während den Dienststunden im Rathaus Teningen (Riegeler Straße 12, Zimmer 307) einzusehen.