Friedhofsgebührensatzung
Beschluss der Satzung zum 1. April 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Februar 2026 die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen, die zum 1. April 2026 in Kraft tritt. Unter anderem wurden dabei folgende Gebühren neu festgesetzt:
Bestattungsgebühren: 1. für die Bestattung (Öffnen und Schließen der Gräber): a) von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 850 €; b) von Personen unter 10 Jahren 250 €; c) von Personen im doppelt tiefen Wahlgrab 1.250 €; 2. für die Beisetzung von Aschen regelmäßig 175 €; 3. für Sargträger (pro Person) 60 €;
Grabnutzungsgebühren: 1. für die Überlassung eines Reihengrabes: a) von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.800 €; b) von Personen unter 10 Jahren 500 €; 2. für die Überlassung eines Urnenreihengrabes: a) Urnenreihengrab 1.250 €; b) Urnenrasenreihengrab 1.900 €; c) anonymes Urnenreihengrab 1.100 €; 3. Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten für den in der Friedhofsordnung definierten Zeitraum (Nutzungsperiode): a) Einzelwahlgrab 3.100 €; b) Rasenwahlgrab 4.300 €; c) Doppelgrab einfach tief 3.500 €; d) Doppelgrab doppelt tief 4.400 €; e) Urnenwahlgrab 1.600 €; f) Doppelurnenwahlgrab 1.800 €; g) Urnenrasenwahlgrab 2.200 €; h) Urnenwandnische 1.800 €;
Benutzungsgebühren: a) Benutzung der Leichenhalle 800 €; b) Pflegegebühr bei vorzeitiger Einebnung eines Grabes (nach frühestens 15 Jahren Ruhezeit bzw. Nutzungszeit möglich) jährlich: 1. Erdgrab einfach breit 55 €; 2. Wahlgrab doppelt breit 90 €; 3. Urnengrab 30 €; c) Ausgraben, Umbetten und sonstige Arbeiten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Die komplette Satzung ist entsprechend der Satzung der Gemeinde Teningen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Teningen www.teningen.de (Rubrik: Ortsrecht/Satzungen) veröffentlicht und können dort im Ganzen eingesehen werden.