Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Landtagswahl am 8. März 2026
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Die Gemeinde Teningen bietet für Wahlberechtigte zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf der Homepage www.teningen.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316043 erhält man ein Erfassungsformular für die jeweiligen Antragsdaten. Es steht dem Wähler offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen Alternativ kann man seinen Wahlscheinantrag auch mit dem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die jeweiligen Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Der Wahlberechtigte erfasst nur sein Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Sollten ein Wahlberechtigter seine Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kann man auch formlos per E-Mail an wahlen@teningen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall muss man seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wendet man sich bitte an Frau Philipp, Tel.: 07641 / 5806-29, E-Mail: wahlen@teningen.de.