SBW-Wegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

411 Kreispolizei, Waffen

Beschreibung

Bei der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg ist die jeweilige Zuständigkeit aufgeteilt auf die Polizeivollzugsstellen (Polizeipräsidien, Polizeireviere und -posten), die Kreispolizeibehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und große Kreisstädte) und die Ortspolizeibehörden (Gemeinden).
Außerdem haben die Kreispolizeibehörden Funktionen in bestimmten Bereichen des speziellen Polizeirechts.

Zur Kreispolizeibehörde gehören (auszugsweise) die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

  • Widerspruchsbehörde für angefochtene Entscheidungen der Ortspolizeibehörden Bsp. Entscheidung über einen Widerspruch gegen die Anordnung eines Leinen-/Maulkorbzwangs für gefährliche Hunde
  • Durchführung des Waffen- und Sprengstoffgesetzes
    Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Waffenscheinen,
    Kleinen Waffenscheinen, Europäischen Feuerwaffenpässen,
    Erlaubnissen nach dem SprengG
  • Untere Jagdbehörde
    Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen, Ausländer-Jagdscheinen, Tages-Jagdscheinen, Genehmigungen zur Fallenjagd, Anerkennung und Bestätigung von Wildtierschützern, Beratung von Jagdgenossenschaften, Jagdpächtern und jagdlichen Organisationen
  • Durchführung von Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
    Anordnung einer (zwangsweisen) Untersuchung psychisch Kranker beim Gesundheitsamt
  • Vollzug des Versammlungsgesetzes
    Entgegennahme und Bearbeitung von Anmeldungen versammlungsrechtlicher Veranstaltungen (Demonstrationen)

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Karl-Friedrich-Straße 96/1
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

J. Piefke
Telefon (0 76 41) 4 51 81 08
Fax (0 76 41) 451-81 99
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Aufgaben

Waffen- und Sprengstoff Gesetz, Kreispolizei
Verpflichtungserklärungen (Einladungen)

Herr M. Haas
Telefon (0 76 41) 451-81 04
Fax (0 76 41) 451-81 99
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Aufgaben

Waffen- und Sprengstoff Gesetz, Kreispolizei
Verpflichtungserklärungen (Einladungen)