Pressemeldungen

Meldung vom 03. Mai 2024

Verwaltung am 16. Mai vormittags geschlossen

Die Dienststellen der Gemeinde Teningen haben am Donnerstag, 16. Mai, aufgrund einer Informationsveranstaltung zur Kommunalwahl vormittags geschlossen. Für den Nachmittag gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Meldung vom 26. April 2024

Verwaltung am 8.Mai vormittags geschlossen

Das Rathaus Teningen und das Ortschaftsamt Heimbach bleiben am Mittwoch, dem 8. Mai, vormittags geschlossen aufgrund einer Mitarbeitenden-Versammlung.

Für den Nachmittag gelten im Rathaus Teningen die üblichen Sprechzeiten von 14 bis 16 Uhr.

Meldung vom 26. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

Meldung vom 25. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und Ortschaftsrats

Meldung vom 26. März 2024

Bodenschutzbegehungen im Projekt Netzverstärkung

Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Vorhaben Nr. 21 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) Netzverstärkung Badische Rheinschiene kommen wir diesem nach und erhöhen die Übertragungskapazität durch den 380 kV-Neubau möglichst in bestehender 220 kV-Trasse von Karlsruhe-Daxlanden bis Eichstetten am Kaiserstuhl.In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Begehungen zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes und zur Vorbereitung von Bodenschutzplänen geplant. Hiermit kann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bestmöglich gewährleistet werden.
Meldung vom 19. Januar 2024

Änderung der Landesbauordnung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen, das zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist. Durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) sind seit diesem Zeitpunkt Bauanträge sowie Bauvorlagen elektronisch in Textform entsprechend § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen (§ 52 Abs. 1, 2 LBO). gilt für alle Baugenehmigungsverfahren und auch das Kenntnisgabeverfahren. Die für die Gemeinde Teningen zuständige Untere Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Emmendingen.