
Schülerbeförderung von Grundschulkindern
Übernahme der Eigenanteile an den Kosten des RVF JugendTicketBW
Die Gemeinde Teningen übernimmt die notwendigen Eigenanteile an den Kosten des RVF JugendTicketBW für Grundschüler, die entweder ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Teningen haben oder an einer Teninger Grundschule unterrichtet werden. Die Übernahme erfolgt soweit die Busbeförderung erforderlich ist. Maßgeblich hierfür ist die Satzung des Landkreises Emmendingen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Die Erstattung der notwendigen Eigenanteile erfolgt auf Antrag unter Nachweis der erbrachten Kosten. Das entsprechende Antragsformular ist über das Bürgermeisteramt Teningen, Fachbereich 3, Frau Walter, (walter@teningen.de) oder über die Schulsekretariate der Teninger Grundschulen erhältlich.
(Erstellt am 11. September 2023)