Teningen erstattet Fahrtkosten für Behördengang ins Rathaus

Die Gemeinde Teningen erstattet Bürgerinnen und Bürgern für die Erledigung ihrer dienstlichen Geschäfte im Teninger Rathaus die Fahrtkosten mit dem Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV). Ab 1. Februar werden die für den Behördengang tatsächlich angefallen Kosten sofort ersetzt.

Die Kostenerstattung erfolgt völlig unproblematisch. Bei Einzelfahrten muss nur der Einzelfahrschein für die Hinfahrt vorgelegt werden und man erhält den Betrag für die Hin- und Rückfahrt in bar ausbezahlt. Bei Vorlage der Mehrfachfahrten bekommt man den doppelten Preis der anteiligen Mehrfachfahrt ebenfalls in bar ersetzt.

Mit dieser neuen Regelung will man unter anderem den Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Schließung der Verwaltungsstellen in Köndringen und Nimburg ihre Geschäftsbesorgungen nun im Teninger Rathaus erledigen müssen, eine kostenfreie und umweltfreundliche Anreise ermöglichen.